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REACH- und RoHS-Konformitätserklärung

Unsere Verantwortung im Rahmen der REACH-Verordnung sowie der RohS-Richtlinie nehmen wir stringent wahr. Sowohl bei Vorprodukten für unsere Produktion von individuellen Zeichnungsteilen als auch bei Handelsware verpflichten wir unsere Lieferanten, uns REACH- und RohS-konforme Halbzeuge und Produkte zu liefern.

Unsere Konformitätserklärung zur REACH-Verordnung (EG 1907/2006, Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals) sowie zur RoHS-Richtlinie (2011/64/EU bzw. 2015/863/EU, Restriction of the use of certain hazardous substances):

Als Hersteller und Händler von Verbindungssystemen unterliegen wir der REACH-Verordnung sowie der RoHS-Richtlinie. Nach Auskunft unserer Lieferanten sind in den an uns gelieferten Materialien oder Halbzeugen bzw. Fertigerzeugnissen keine Stoffe aus der SVHC-Kandidatenliste https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table enthalten bzw. es werden die maximal zulässigen Grenzwerte eingehalten. Mit unseren Lieferanten ist vereinbart, dass ausschließlich REACH- und RoHS-konforme Produkte an uns geliefert werden.

 

Ihr Ansprechpartner für REACH und RoHS

Herr Rainer Kleff
REACH/RoHS Beauftragter
Tel: +49 (0) 2331/4704-55
Mail: E-Mail senden